Vertraulichkeit und Ungestörtheit im Büro

Bei der Planung von Büroarbeitsflächen wird häufig der Wunsch nach Ungestörtheit, beziehungsweise nach Vertraulichkeit geäußert. Planer setzen hierfür üblicherweise auf bauakustische Maßnahmen, wie zum Beispiel Trockenbau- oder Systemtrennwände. Seit einiger Zeit setzt man jedoch auch verstärkt raumakustische Maßnahmen wie Schallschirme, Stellwände beziehungsweise Schreibtisch- und freistehende Absorber ein.

Die reine bauakustische Kenngröße, zum Beispiel angegeben durch ein bewertetes Schalldämm-Maß Rbeziehungsweise eine raumakustische Kennzahl wie etwa eine Pegelminderung bieten hier eine erste Hilfestellung, beantworten die Frage jedoch nicht allumfänglich.

Die Schallquelle im Büro mit der größten Relevanz ist in der Regel die menschliche Sprache. Denn neben des erzeugten Schalldruckpegels (bei einem normalen Sprecher in einem Meter Abstand ca. 60 dB(A)) übermittelt sie vor allem Informationen.

Wir verfügen über keine „Ohrenlider“ und „weghören“ fällt uns erfahrungsgemäß sehr schwer. Jeder kennt die Situation und weiß, nicht adressierte Gespräche, aber auch Telefonate von Kollegen, bergen ein sehr großes Ablenkungspotential. Wieso ist das so? Wenn wir Wortinhalt verstehen, dann hören wir automatisch zu und verlieren dadurch den „Faden“. Das reduziert unsere kognitive Leistungsfähigkeit signifikant.

Wann herrscht Vertraulichkeit?

Vertraulichkeit ist dann gegeben, wenn wir einen Sprecher nicht mehr hören. Eine Reduktion des Ablenkungspotentials ist aber bereits dann gegeben, wenn ein Sprecher zwar noch gehört, jedoch nicht mehr verstanden wird.

Neben den pegelmindernden Einflüssen durch bau- sowie raumakustische Maßnahmen hat der im Raum vorherrschende Grundgeräuschpegel (zum Beispiel ausgedrückt als Gesamtstörschalldruckpegel LNA in dB) eine hohe Relevanz. Verantwortlich sind hierfür vor allem Lüftungsanlagen, Geräusche von außen, Computer und viele weitere Geräuschquellen im Raum.

Warum ist der Grundgeräuschpegel relevant?

Dies lässt sich beispielhaft erklären: Gewählte bau- wie auch raumakustische Maßnahmen, sowie die Entfernung von der Quelle reduzieren den Pegel – von ursprünglich 60 dB(A) beim Sprecher auf zum Beispiel 30 dB(A) beim Hörer.

Herrscht nun beim Hörer ein Grundgeräuschpegel unterhalb von 30 dB, so wird der Sprecher trotz gewählter Maßnahmen verstanden und das Ablenkungspotential bleibt bestehen. Herrscht hingegen beim Hörer ein Grundgeräuschpegel von 40 dB so ist der Sprecher kaum zu hören und in der Regel nicht mehr zu verstehen.

Quintessenz

Geringe Grundgeräuschpegel erhöhen die Sprachverständlichkeit und somit das Ablenkungspotential – allerdings werden zu hohe Grundgeräuschpegel als störend wahrgenommen. Eine Gratwanderung, welche bei jeder bau- wie raumakustischen Planung stets zu beachten ist.